2009
08.24

Beim fefe-Blog gestern folgenden Beitrag gefunden:

“Ich habe vor zwei Wochen eine Petition eingereicht. Heute kam Post vom Petitionsausschuss, dass sie die nicht annehmen. Die Petition könnt ihr hier einsehen. Die Idee war eine Three Strikes Regelung für Abgeordnete. Wer dreimal für ein verfassungsfeindliches Gesetz stimmt, fliegt raus. Das ist ein bißchen gestelzt formuliert, damit der Text in die Längenlimits der Felder passt.

Die Begründung für die Ablehnung ist, dass der Petitionsausschuß keinen Einfluß auf das Gesetzgebungsverfahren nehmen kann, und dass Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet sind.

Das ist natürlich zynisch, weil die ja gerade nicht nach Gewissen sondern nach Fraktionsvorgabe abstimmen.

Im Übrigen sind Abgeordnete explizit davor geschützt, wegen ihrer Äußerungen und Abstimmungen im Parlament verfolgt oder sanktioniert zu werden.

Das war mir natürlich alles klar. Es ging ja auch hauptsächlich darum, hier mal eine Diskussion ans Laufen zu bringen, wie man den Fraktionszwang los werden kann.

Schade. Aber damit war ja leider zu rechnen.

Aber gut. Dann stimmt mal wenigstens für die Petition gegen das Zu-Protokoll-Geben von Redebeiträgen, und gegen die verdachtsunabhängige Weitergabe von Daten an andere Staaten.

Update: Wenn ihr mir helfen wollt, dann blogt darüber. Und nicht nur einmal. Mehrfach über die nächsten Wochen. Ich möchte gerne eine Debatte dazu haben. Ich möchte, dass die Medien merken, dass die Blogger sich damit beschäftigen. Und ich möchte, dass mal jemand nachguckt, welche Abgeordneten überhaupt noch im aktuellen Bundestag wären, wenn so eine Regelung schon länger gelten würde. Und welche Parlamente komplett leer gefegt wären. ”

Das ist zwar schade, aber wir (Pluralis majestatis) helfen ja gerne; das (siehe unten) stand in der Petittion und eigentlich klingt das gar nicht so schlimm. Also: Augen offen halten und demnächst bei e-Bundestag.de das Kreuz machen…

“Wortlaut der Petition:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Abgeordnete, die dreimal für
ein später vom Bundesverfassungsgericht als (ganz oder in Teilen)
verfassungswidrig eingestuftes Gesetz stimmen, werden wie folgt
sanktioniert:
a) Verlust des Mandates, des Sitzes im Parlament und der
Leistungsansprüche für diese,
b) Verlust des passiven Wahlrechts für diese und die nächste
Legislaturperiode.
Ein so verfallener Sitz bleibt leer. Eine Neubesetzung findet in der
laufenden Legislaturperiode nicht statt.

Begründung:

Abgeordnete im Bundestag sind laut Art 38 GG bei Abstimmungen nur ihrem
Gewissen verpflichtet. In der Praxis richten sich Abgeordnete aber
hauptsächlich nach der Vorgabe der Fraktion, die in Ausschüssen oder auf
Fraktionssitzungen ausgehandelt wurde. Das Gewissen des Abgeordneten
spielt bei Entscheidungen nur in Ausnahmefällen eine Rolle. Selbst bei
von ihnen für verfassungswidrig gehaltenen Gesetzen haben Abgeordnete
mit ihrer Fraktion für ein Gesetz gestimmt, um dann in Interviews (und
Reden und separaten Stellungnahmen) zu Protokoll zu geben, dass sie
darauf vertrauten, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz dann
zurechtstutze.

Dieser Praxis möchte diese Petition Einhalt gebieten.

Das eigentliche Ziel ist die Abschaffung des “Fraktionszwangs”. Da
dieser aber offiziell nicht existiert, droht diese Petition Abgeordneten
mit persönlichen Konsequenzen, wenn sie für ein verfassungswidriges
Gesetz stimmen. Gesetze müssen so geschrieben werden, dass sie klar
verfassungsgemäß sind, nicht dass sie haarscharf an die Grenze oder gar
darüber hinaus gehen.

Die Petition fordert, dass ein so verlorener Sitz im Parlament dann auch
für die Partei verfällt, um zu verhindern, dass eine Partei mit vielen
Listenkandidaten der Reihe nach ihre Listenkandidaten als
“Kanonenfutter”-Abgeordnete ins Parlament setzt und so doch ein
verfassungswidriges Gesetz nach dem anderen beschließen kann.

Eine erwünschte Nebenwirkung dieser Petition soll sein, dass sich
Abgeordnete tatsächlich mit den Gesetzen beschäftigen müssen, bevor sie
dafür stimmen. Das führt hoffentlich dazu, dass dann nicht mehr eine
Vielzahl von Gesetzen pro Tag verabschiedet werden, sondern die
Änderungen auf das notwendige Maß zurückgeschraubt werden. Und wenn
sich Abgeordnete vor dem Abstimmen tatsächlich Gedanken machen über das
jeweilige Gesetz, führt das hoffentlich auch zu einer offenen Diskussion
vor der Abstimmung und mehr Transparenz und Einwirkpotential für Bürger.

Ein wünschenswerter Seiteneffekt der Petition wäre außerdem, dass
potentiell verfassungsfeindliche Gesetze nur noch namentlich abgestimmt
werden können.

Die Leistungsansprüche beinhalten auch das Gehalt. Gemeint sind Renten-
und Versorgungsansprüche, aber dafür reichte der Platz nicht. Das
Gehalt bis zu der Abstimmung hin will diese Petition den Abgeordneten
nicht wegnehmen.”

Und ja – ich geb’s zu – von so einem Gesetz träumte ich schon lange. Wortfindungsstörung.

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